Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 
  2. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  3. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlichen geschützte Lichtbildwerke i.S.v. 3 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  4. Mit Buchung erteilt der Kunde freiwillig die Einwilligung, dass von den aufgeführten Familienmitgliedern von der Fotografin Personenabbildungen erstellt und verarbeitet werden dürfen. Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten der Modelle (Fotos, Namen, Kontaktdaten, etc.) zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten der Modelle ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung können sich die Modelle an die bekannte Adresse wenden.

II Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. Die Nutzung der Fotos zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei jeglicher Nutzung der Fotos, den Rechteinhaber sichtbar anzugeben. 
  4. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Es besteht keine Pflicht zur Archivierung und Aufbewahrung nach Auslieferung des Auftrags.

III Pflichten und Reklamationen

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die ganze Länge des Shootings zu Verfügung zu stehen und im Rahmen seiner Möglichkeiten (z.B. gepflegtes Äußeres) zum Gelingen beizutragen.
  2. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  4. Da es sich um individualisierte Produkte handelt, ist der Kauf final.
  5. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

IV Bildbearbeitung

  1. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  2. Die Bildbearbeitung erfolgt im für den Fotografen typischen, auf der Website sichtbaren Stil. Die weitere Bearbeitung der Daten ist durch den Fotografen erlaubt für Retuschen, Fotomontagen und andere kreative Arbeiten.
  3. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

V Zahlung, Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Die Preise werden aufgrund Kleinunternehmerregelung ohne Mehrwertsteuer angegeben.
  2. Für das Shooting und den direkt anschließenden Produkt- oder Paketkauf gelten die Preise bei Vertragsabschluss.
  3. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Sollten darüber hinaus Kosten anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.
  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  6. Druckprodukte werden beim Vertragslabor erst bestellt, wenn die Zahlung des Kunden eingegangen ist.
  7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder analog und digital Eigentum des Fotografen.

VI Buchungspauschale und Terminreservierung

Buchungspauschale – Leistungsumfang

Mit der Buchungspauschale reserviert der Auftraggeber seinen Termin verbindlich. Sie deckt die Arbeitsleistung des Fotografen vor und während des Shootings ab: Emailkommunikation und Abstimmung mit dem Auftraggeber, Vorgespräch und Beratung, Shootingvorbereitung und -planung und das Shooting selbst.

Die Buchungspauschale ist keine Anzahlung auf die späteren Produkte des Auftraggebers. Nach dem Shooting wählt der Auftraggeber sein gewünschtes Paket aus und erhält ein Guthaben, das er für seine Wunschprodukte einsetzen kann.

Mit der Annahme der Buchung und dem Eingang der Buchungspauschale kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber zustande.

Stornierung und Umbuchung

Stornierung durch den Auftraggeber

  • Stornierung mit Umbuchung (bis 7 Tage vor dem Termin): Eine einmalige kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis spätestens 7 Tage vor dem gebuchten Shooting möglich, sofern Kapazitäten verfügbar sind. Die Buchungspauschale bleibt dabei bestehen und wird für den neuen Termin angerechnet.
  • Stornierung ohne Umbuchung (Kurzfristige Absage): Bei Stornierungen mit weniger als 7 Tagen Vorlauf verfällt die Buchungspauschale. Sie ist ein fairer Ausgleich für:
    • Die bereits erbrachte Arbeitsleistung des Fotografen (Vorbereitung, Kommunikation)
    • Entgangene Einnahmen durch die blockierte Zeit
    • Entfallende Buchungsmöglichkeiten für andere Auftraggeber

Stornierung durch den Fotografen

Sollte der Fotograf den Termin absagen müssen, wird die Buchungspauschale dem Auftraggeber vollständig zurückerstattet.

Kulanz bei wichtigen, nicht selbstverschuldeten Gründen

Der Fotograf versteht, dass das Leben manchmal unvorhergesehene Herausforderungen mit sich bringt. Falls der Auftraggeber seinen Termin kurzfristig wegen eines wichtigen, nicht selbstverschuldeten Grundes absagen muss (z. B. Krankheit, Unfall, tragischer Notfall in der Familie oder ähnliches), ist der Fotograf gerne kulant:

Im Regelfall bei Kurzfrist-Absage: Der Termin wird auf den nächstmöglichen verfügbaren Platz des Fotografen verschoben, ohne dass die Buchungspauschale verfällt. Eine neue Rechnung entfällt.

Bei Ausfall am Shooting-Tag selbst: Sollte es am Tag des Shootings zu einem solchen Grund kommen, berechnet der Fotograf dem Auftraggeber aus Kulanz nichts zusätzlich. Der bereits gezahlte Betrag wird für eine spätere Umbuchung angerechnet.

Glaubhaftmachung: Um diese Kulanzregelung in Anspruch zu nehmen, bittet der Fotograf den Auftraggeber um eine kurze, ehrliche Mitteilung des Grundes. Dies dient dem gegenseitigen Vertrauen und ermöglicht es dem Fotografen, kulant zu bleiben und fair gegenüber allen Auftraggebern zu handeln.

VII Einlösung von Gutscheinen

1. Ein erworbener Gutschein kann vom Beschenkten oder dem Gutschein-Käufer unter www.andreawerner.de sowie persönlich, telefonisch oder per Email eingelöst werden.
2. Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar (§195 BGB).
3. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Shooting Buchung sind mehrere Gutscheine einlösbar.
4. Der Gutschein kann nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden. Er umfasst Shootings, sowie eventuelle weitere angebotene Produkte.
5. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
6. Der Gutschein ist übertragbar.
7. Die Widerrufsfrist für den Kauf von Gutscheinen beträgt 14 Tage.

VIII Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
  2. Die Aufsichtspflicht über anwesende Kinder verbleibt dem Kunden.
  3. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  5. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

IX Datenschutz und Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte innerhalb und außerhalb von Europa findet nur innerhalb der Vertragserfüllung statt (z.B. Druckerei, Online Galerie, o.ä.).
  2. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftragsgebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an folgende Adresse wenden: Andrea Werner, Akeleiweg 82a, 12487 Berlin, service@andreawerner.de

X Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden können getroffen werden.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.